Therapieeinrichtungen
Seit 2007 werden von der AGA bundesweit Adipositas-Therapieeinrichtungen für Kinder und Jugendliche zertifiziert. Dabei wurden die Anforderungen an Konzept-, Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität den Vorgaben des „Konsensuspapier Patientenschulungsprogramme“ der Medizinischen Spitzenverbände und des BMGS entnommen.
Einzureichen sind u.a. Angaben zu Schulungsräumen, Nachweise der beruflichen Qualifikation des Personals (Pädiater, Psychologe/Pädagoge, Sport- und Ernährungsfachkraft), ferner das Therapie- und Schulungskonzept sowie Angaben zur Evaluation. Zielgruppenspezifische Schulungsmanuale sind vorzulegen. Der/die Schulungsverantwortliche muss AGA-Mitglied sein.
Die Zertifizierungskommission behandelt ausschließlich vollständige Anträge nach Überweisung der Zertifizierungsgebühr.
Die Bestimmungen der AGA zur Zertifizierung von Therapieeinrichtungen (Stand letzter Überarbeitung: 2015) können Sie hier detailliert nachlesen.
Vorstand und Mitgliederversammlung haben folgende Regelung beschlossen:
- Die Bearbeitungsgebühr für das Erstzertifikat beträgt € 500,– (inkl. MWSt.) und für ein Folgezertifikat € 300,– (inkl. MWSt). Dies ist auf das Konto der Deutschen Adipositasgesellschaft (siehe Antragsformular) zu überweisen.
Mit der Zertifizierung erhält die Therapieeinrichtung das Recht, mit dem Logo der AGA auf die Zertifizierung hinzuweisen. Die Genehmigung zur Verwendung des Logos erlischt mit dem Ablauf des Zertifikates.
Es müssen mindestens zwei AGA-Adipositas-Trainer/innen in einer Einrichtung vorhanden sein, von denen eine/r Adipositas-Co-Trainer/in sein kann.
Alle Rezertifizierungen haben seit 2015 eine Gültigkeit von 4 Jahren (vorher: 6 Jahre).
Für die Beantragung einer Zertifizierung sowie der Rezertifizierung Ihrer Therapieeinrichtung verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular. Es wurde 2015 aktualisiert und redaktionell ergänzt.
Eine zertifizierte Therapieeinrichtung hat rechtzeitig zum Ablauf des Zertifikates einen Antrag auf Rezertifizierung zu stellen. Wird eine Rezertifizierung später als sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates beantragt, wird dies als neuer Erstantrag behandelt.
Liegen sechs Monate nach Antragseinreichung die Antragsunterlagen nicht komplett vor bzw. wurde in diesem Zeitraum Nachforderungen nicht nachgekommen, so gilt der Antrag als abgelehnt.
Die ehrenamtlich tätige Zertifizierungskommission tagt mehrmals im Jahr. Antragsunterlagen für kommende Zertifizierungskonferenzen sind einzureichen zu den untengenannten Terminen:
- Antragsfristen für 2025: 31.03. / 30.06. / 15.09. / 31.12.
Fragen zur Zertifizierung Ihrer eigenen Therapieeinrichtung richten Sie an das AGA-Zertifizierungssekretariat:
NEU ! Das Zertifizierungssekretariat wird ab dem 01.01.2025 von Frau Elke Lipphardt geführt. Alle Fragen rund um die AGA-Zertifizierungen sind unter der Mailadresse aga-zertifizierung@adipositas-gesellschaft.de zu richten. Telefonische Erreichbarkeit nur nach vorheriger Vereinbarung per Mail. Es ist kein Postversand mehr möglich, sondern ausschließlich die digitale Antragstellung. |